Allgemeine Geschäftsbedingungen und Hausordnung für die Nutzung balou e.V., Dortmund
Stand: 7.5.2017

1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem balou e.V. und dem Besucher des Hauses Oberdorfstr 23, Altbau West incl. der Außenflächen.

2. Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten sind im Programmheft des balou e.V. vermerkt. Nur während der regulären Öffnungszeiten garantiert der balou den Betrieb der Infrastruktur (zum Beispiel Toiletten, Verzehrmöglichkeiten). Öffnungszeiten sind die Zeiten, in denen Veranstaltungen des balou e.V. oder dessen Kooperationspartner im Gebäude stattfinden.
Zutritt zum Geltungsbereich dieser Ordnung des balou e.V. haben Kursteilnehmer oder Besucher des Cafés und Besucher der Stadtteilbücherei.

3. Veranstaltungen
3.1 Die Anmeldung zu Angeboten, Kursen, Workshops, Veranstaltungen im Bereich Erwachsenenbildung und Jugendkunstschule sowie Kulturveranstaltungen kann über das Internet, per Telefon oder durch persönliches Erscheinen geschehen. Sie ist in jedem Fall verbindlich. Entsprechende Hinweise finden sich im aktuellen Programmheft.
3.2 Mit der Anmeldung werden die im Programmheft und auf der Webseite genannten Stornobedingungen anerkannt.
3.3 Die angemeldeten Kursteilnehmer verpflichten sich die anfallenden Kursgebühren vor der ersten Kursstunde zu entrichten. Es kann Ratenzahlung vereinbart werden.
3.4 Bei Veranstaltungen für Minderjährige übernehmen die Erziehungsberechtigen das volle Haftungsrisiko für die Kursgebühren oder verursachte Beschädigungen.

4. Aufenthalt im Gebäude, Weisungsbefugnis und Haftung des Veranstalters
4.1 Alle Besucher und Teilnehmer sind zur gegenseitigen Rücksichtnahme sowie zu einem pfleglichen Umgang mit den Räumen und dem dortigen Inventar verpflichtet. Im Gebäude des balou e.V. ist darauf zu achten, dass anfallende Abfälle in den dafür vorgesehenen Abfallbehältern entsorgt werden. Daneben ist das laute Abspielen mitgebrachter Tonträger oder Radiogeräten untersagt.
Bei Beschädigungen oder bei vorgefundenen Beschädigungen ist das Büro balou unverzüglich zu benachrichtigen.
4.2 Den Anweisungen der Mitarbeiter von Polizei, Rettungsdiensten, Aufsichts- und Kassenpersonal sowie von den ausgewiesenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des balou e.V. ist zwingend Folge zu leisten. Im Gebäude des balou e.V. aufgestellte Hinweisschilder sind zu beachten. Zuwiderhandlungen und Verstöße hiergegen können mit dem Verweis aus dem Gebäude geahndet werden.
4.3 Der balou e.V. haftet nur in dem Rahmen, in dem ihm die Haftpflichtversicherung beim Union Versicherungsdienst Deckung gewährt.
Die Haftung des balou e.V. und seiner Erfüllungsgehilfen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit dieses gesetzlich möglich ist. Alle weitergehenden Forderungen gegen den balou e.V. sind ausgeschlossen.
4.4 Begleiter von Kindern sind im Gebäude des balou e.V. ihrer Aufsichtspflicht nicht entbunden. Während der Kurse obliegt die Aufsichtspflicht über minderjährige Teilnehmer den zuständigen Kursleitern.

5. Verzehr von Getränken und Speisen
5.1 Speisen und Getränke können im Café erworben und verzehrt werden. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen ist nur in den Fluren zulässig, soweit hierdurch nicht andere Besucher des balou gestört werden (zum Beispiel durch das Aufwärmen von mitgebrachten Speisen). Im Zweifelsfall ist den Weisungen des Büropersonals Folge zu leisten.
5.2 Im gesamten Gebäude des balou e.V. besteht ein absolutes Rauchverbot. Zigarettenreste oder Abfälle anderer Rauchwaren (zum Beispiel Pfeifentabak oder Zigarren) sind in die dafür vorgesehenen Behältnisse vor dem Betreten des BALOU zu werfen.

6. Gewerbliche Tätigkeiten (Fotografieren, Filmen und anderes)
6.1 Das Mitbringen von Waffen und gefährlichen Gegenständen jeglicher Art ist untersagt. Gefährliche Gegenstände werden am Eingang zum Gebäude ersatzlos eingezogen. Bewaffnete Personen, die nicht der Polizei angehören, werden nicht eingelassen beziehungsweise sofort des Gebäudes verwiesen.
6.2 Der Verkauf und die Präsentation von Waren und Leistungen aller Art sowie Werbemaßnahmen in dem Gebäude des balou e.V. sind ohne ausdrückliche Genehmigung des balou e.V. verboten.
6.3 Jegliche Aufzeichnungen in Bild und Ton in dem Gebäude des balou für gewerbliche Zwecke sind ohne Genehmigung des Veranstalters verboten.
Es gelten die entsprechenden Bestimmungen der DS-GVO vom 25.05.2016.

7. Schlussbestimmungen
Mit dem Kauf einer Eintrittskarte oder einer Kursbuchung oder dem Betreten des Gebäudes des balou e.V. werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Hausordnung anerkannt. Gerichsstand ist Dortmund.